Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Axicabtagen-Ciloleucel (Neues Anwendungsgebiet: follikuläres Lymphom, nach ≥ 3 Vortherapien)Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 21. Dezember 2023 in Kraft.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Sacituzumab govitecan (Neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, HR+, HER2-, mind. 3 Vortherapien)Der Beschluss vom 15. Februar 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 15. Februar 2024 in Kraft.
- Überprüfung der Altersgrenzen im Mammographie-ScreeningDas Stellungnahmeverfahren wurde eingeleitet.
- Einleitung des Stellungnahmeverfahrens – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Bedingte Anwendbarkeit der Übergangsregelungen zur Umsetzung der Erweiterung der oberen Altersgrenzen gemäß §23b Satz 1 KFE-RLBeschluss vom 25. April 2024.
- Bestrahlung der Haut mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung bei Hidradenitis suppurativa Stadium I und IIBekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen und Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller.
- Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Bestrahlung der Haut mit intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz bei Hidradenitis suppurativa – Aufforderung zur MeldungDas Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden.
- Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchung auf Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten: Aufhebung der Bindung der Fluoridlackanwendung an die Ergebnisse der Einschätzung des Kariesrisikos ab dem 34. LebensmonatDer Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 24. April 2024 in Kraft.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XIIa: Änderung der Geltungsdauer – Cabozantinib, NivolumabDer Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 21. März 2024 in Kraft.
- Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Meningokokken B-Impfempfehlung“Der Beschluss vom 7. März 2024 in der Fassung des Beschlusses vom 4. April 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: ISOMOL®; MOVICOL®; MOVICOL® aromafrei; MOVICOL® flüssig Orange; MOVICOL® Junior aromafrei; MOVICOL® Junior Schoko; MOVICOL® Schoko; MOVICOL® V; Kinderlax® elektrolytfrei; Macrogol beta Lemon; Serumwerk-Augenspüllösung BSS; BSS DISTRA-SOL; 1xklysma salinisch; NYDA® Läusespray; polysol®; Sentol®; Eye-Lotion Balanced Salt Solution; VISMED® MULTIBeschluss vom 23. April 2024.