Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nonacog beta pegol (Neues Anwendungsgebiet: Hämophilie B, < 12 Jahre)Der Beschluss vom 15. Februar 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 15. Februar 2024 in Kraft.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Trifluridin/Tipiracil (Neues Anwendungsgebiet: Kolorektalkarzinom, nach 2 Vortherapien, Kombination mit Bevacizumab)Der Beschluss vom 15. Februar 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 15. Februar 2024 in Kraft.
- Versorgung bei angeborenen Herzfehlern: Erste Rückmeldungen an den Innovationsausschuss unterstreichen Bedeutung der gewonnenen ErkenntnissePressemitteilung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss vom 19. März 2024.
- Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an AortenaneurysmenDer Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Verfahrensordnung: Verfahren zur Festlegung von MindestmengenDer Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Lanadelumab (Neues Anwendungsgebiet: hereditäres Angioödem, Prophylaxe, 2 bis < 12 Jahre)Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 5. April 2024.
- Rucaparib (Neues Anwendungsgebiet: Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzinom, Erhaltungstherapie nach Erstlinientherapie)Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 5. April 2024.
- Letermovir (Neues Anwendungsgebiet: CMV-Erkrankung, Prophylaxe nach Nierentransplantation)Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 5. April 2024.
- Krankentransport-Richtlinie: Verordnung von Krankenfahrten durch Krankenhäuser im Rahmen der tagesstationären Behandlung gemäß § 115e Absatz 2 Satz 3 SGB VDer Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Omaveloxolon (Friedreich-Ataxie, ≥ 16 Jahre)Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.